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Berlin: (hib/KOS) Der Bundesrat will den Paragraphen fünf des Wirtschaftsstrafgesetzes reformieren, um Mietern vor Gericht den Nachweis einer überhöhten Miete zu erleichtern, wenn diese die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Laut einem Gesetzentwurf (17/14360) soll nicht mehr belegt werden müssen, dass ein Vermieter beim Vertragsabschluss eine Zwangslage des Mietinteressenten gezielt ausgenutzt hat. Bislang muss ein Mieter laut Länderkammer nachweisen, welche Bemühungen er bei der Suche nach einer angemessenen Wohnung unternommen hat und weshalb diese Suche erfolglos geblieben ist – und dass er mangels Ausweichmöglichkeit auf den Abschluss eines Vertrags mit einer überhöhten Miete angewiesen war. Vielmehr soll es nach dem Willen des Bundesrats künftig als Beleg ausreichen, wenn in einem bestimmten Gebiet einer Stadt das Angebot an angemessenen Wohnungen zu gering ist. Die Regierung lehnt den Vorstoß der Ländervertretung ab. In einer Stellungnahme heißt es u. a., der sozialstaatliche Mieterschutz gebiete es nicht, dem Wunsch nach einer Wohnung in einer bestimmten Gegend Rechnung zu tragen. Eine den Bedürfnissen des Mieters genügende Wohnung könne auch in einem anderen Stadtteil liegen.
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