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Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat schlägt eine Änderung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts vor. In dem Gesetzentwurf (17/14574) ist vorgesehen, dass einbürgerungswillige Ausländer beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben müssen. Folgerichtig verlören auch Deutsche beim Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft ihren heimischen Pass nicht. Der geltende „Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit“ solle aufgehoben werden.
Somit entfalle auch die sogenannte Optionsregelung zugunsten des dauerhaften Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit hier geborener Kinder ausländischer Eltern mit langjährigem Aufenthaltsrecht. Dies gelte unbeschadet eines möglichen Erwerbs weiterer Staatsangehörigkeiten des Kindes, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die neue Regelung werde den Anforderungen einer modernen Einwanderungsgesellschaft gerecht.
Die Reform würde nach Angaben des Bundesrats den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren und eine Vereinfachung des Einbürgerungsverfahrens bewirken. Den Mehrkosten durch eine erhöhte Inanspruchnahme der Einbürgerung stehe ein erhöhtes Gebührenaufkommen gegenüber.
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