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Berlin: (hib/HLE) Banken, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, sollen grundsätzlich keine Gehälter von mehr als 500.000 Euro im Jahr auszahlen dürfen. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, ob die Gehälter bei der teilweise in Staatsbesitz befindlichen Commerzbank AG wieder auf 500.000 Euro oder weniger gesenkt und Abfindungsansprüche ausscheidender Vorstandsmitglieder gekürzt werden können, heißt es in einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14678). Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass der Wert der Commerzbank-Aktie seit Einstieg des Bundes um 75 Prozent gefallen sei. Das Aktienpaket habe damit 3,6 Milliarden Euro an Wert verloren. Weiter heißt es: „Zugleich wurden die Vorstandsgehälter der Commerzbank, die letztlich in Höhe des Kapitalanteils des Bundes an der Commerzbank von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden müssen, um bis zu 160 Prozent erhöht.“
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