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Berlin: (hib/HLE) Der geplante europäische Bankenabwicklungsmechanismus (SRM) soll spätestens Anfang 2015 und damit zeitnah zur Europäischen Bankenaufsicht (SSM) eingerichtet werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/774), der am Freitag im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung steht. Auch der Bankenabwicklungsfonds müsse möglichst direkt zum Start des Bankenabwicklungsmechanismus zur Verfügung stehen. Außerdem müsse eine Beteiligung privater Gläubiger als Bedingung für das Eingreifen des Abwicklungsfonds festgeschrieben werden. Freibeträge sollen dafür sorgen, dass kleine Banken und Sparkassen mit eigenen Institutssicherungssystemen nicht doppelt belastet werden. Dagegen sollen größere Institute stärker herangezogen werden.
Die Fraktion kritisiert, dass die Einigung der Finanzminister im EcoFin-Rat vom 18. Dezember 2013 hinter den Erfordernissen eines funktionierenden, einheitlichen Abwicklungsmechanismus zurückbleibe. So sehe die Einigung unter anderem vor, dass ein zukünftiges Abwicklungsgremium erst 2016, und damit über ein Jahr, nachdem die Europäische Zentralbank mit ihrer Aufsicht beginnt, starten soll. Die Europäische Zentralbank (EZB) wäre damit faktisch gezwungen, eine 2015 insolvent werdende Bank mit geldpolitischen Maßnahmen am Leben zu erhalten, um eine Katastrophe an den Finanzmärkten analog zur Lehman-Pleite zu verhindern. „Damit stellt der geplante Starttermin die im Vertrag von Maastricht festgeschriebene Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank in Frage. Der SRM sollte daher spätestens Anfang 2015 seine Arbeit aufnehmen“, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Nach Ansicht der Abgeordneten bleibt der geplante Bankenrestrukturierungsfonds weit hinter den Erwartungen zurück. So sei ein zehnjähriger Übergangszeitraum geplant, in welchem Bankenrettungen noch teilweise von den Steuerzahlern bezahlt werden sollen. „Diese Lösung setzt dem Teufelskreis aus überschuldeten Banken und hohen Staatsschulden auf absehbare Zeit kein Ende und trägt damit dazu bei, dass die Eurokrise unnötig verlängert und verschleppt wird“, wird kritisiert. Anstatt den Investoren und dem Bankensystem die Belastungen aus den Bankenrettungen aufzubürden, sollten erneut die Steuerzahler herangezogen werden. Damit schütze die Bundesregierung „europäische Großbanken zulasten der europäischen Steuerzahler“.
Kritik wird an der Position der Bundesregierung geübt, die darauf bestehe, den Bankenabwicklungsfonds im Rahmen eines zwischenstaatlichen Vertrages zu regeln, der nicht im üblichen Mitentscheidungsverfahren zwischen Rat und EU-Parlament, sondern lediglich zwischen den nationalen Regierungen verhandelt wird. Dies sei eine Missachtung der demokratischen Rechte des EU-Parlaments.
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