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Berlin: (hib/CHE) Auch künftig ist es Arbeitgebern möglich, Beschäftigte ohne Begründung befristet einzustellen. Die Fraktion Die Linke konnte sich mit ihrem Gesetzentwurf (18/7) zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung nicht durchsetzen. Am Mittwochvormittag lehnte der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Vorlage mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD ab. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
Der Gesetzentwurf der Linken zielt darauf ab, im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund zu streichen. „Eine Befristung darf nur zulässig sein, wenn es für sie einen sachlichen Grund gibt“, heißt es in dem Entwurf. Die Abgeordneten begründen ihren Vorstoß damit, dass im Jahr 2012 bereits 44 Prozent aller Neueinstellungen befristet erfolgten. Da davon besonders junge Menschen betroffen seien, würde ihnen die Chance genommen, ihr Leben auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mit einer gewissen Sicherheit planen zu können. „Auch aus arbeitsrechtlicher Perspektive sind befristete Arbeitsverhältnisse hochproblematisch, da sie den Kündigungsschutz aushöhlen“, schreiben die Abgeordneten.
„Wir stehen zu unserer Forderung, denn es kann doch nicht sein, dass Personalchefs in sechs Monaten nicht in der Lage sind, Mitarbeiter zu beurteilen und die sachgrundlose Befristung als verlängerte Probezeit brauchen“, verteidigte Die Linke ihre Position. Sie wies darauf hin, dass der Anteil der sachgrundlosen Befristungen an allen Befristungen allein von 2012 bis 2013 um vier Prozent gestiegen sei.
Die Grünen sprachen sich zwar ebenfalls für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung aus. Es gebe genügend andere Möglichkeiten, Beschäftigte flexibel einzustellen, so das Argument der Fraktion. Ihre Enthaltung begründete sie damit, dass sie bei Unternehmensgründungen die sachgrundlose Befristung erhalten wolle, und dies in der Vorlage der Linken nicht entsprechend berücksichtigt werde.
Die SPD-Fraktion betonte, sie habe sich in ihrem Wahlprogramm ebenfalls für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen. Aus Gründen der Koalitionsräson mit der Union werde die Fraktion nun jedoch gegen den Entwurf stimmen. Angesichts aktueller Zahlen über den hohen Anteil derjenigen Beschäftigten, die aus so einem Arbeitsverhältnis übernommen werden, sei diese Position auch zu rechtfertigen, hieß es aus der Fraktion.
Die CDU/CSU hob noch einmal hervor, dass es gute Gründe gebe, den Entwurf der Linken abzulehnen. „Wir brauchen einen möglichst flexiblen Arbeitsmarkt.“ Außerdem dürfe man nicht vergessen, dass sachgrundlose Befristungen grundsätzlich nur zwei Jahre möglich sind. Würde man diese ganz abschaffen, dann würden sich gerade kleine Betriebe gar nicht mehr mit dieser Thematik beschäftigen, da der Bürokratieaufwand der anderen Befristungsformen zu hoch sei.
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