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Berlin: (hib/EIS) Im Zuge der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) müssen die EU-Mitgliedstaaten die Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe neu regeln. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (18/908) vorgelegt, der für die Jahre 2015 bis 2019 insgesamt 4,5 Prozent der jährlichen nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen als zusätzliche Förderung für die ländliche Entwicklung vorsieht. Diese Mittel betragen für den Zeitraum mehr als eine Milliarde Euro. Des Weiteren sollen bestehende regionale Unterschiede bei der Höhe der Direktzahlungen bis 2019 ausgeglichen und ein bundesweit einheitlicher Wert je Hektar beschlossen werden. Zudem soll der Erhalt von Grünlandflächen geregelt und die bereits dieses Jahr eingeführte Umverteilungsprämie (18/282) für die ersten Hektare im Rahmen des neuen Direktzahlungssystems fortgeführt werden.
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