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Berlin: (hib/KOS) Mit Gefährdungen von Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz durch Nebentätigkeiten von Richtern, durch die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte und durch die Praxis der Verteilung von Bußgeldern setzt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/832) kritisch auseinander. Die Fraktion verweist darauf, dass sich Richter während und außerhalb des Dienstes so zu verhalten hätten, dass keine Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz entstehen. Zu versagen seien Nebentätigkeiten, die Unparteilichkeit und Unbefangenheit von Beamten beeinflussen können. Allerdings sei ein Vortrag keine genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigung. Die Linke vertritt indes die Meinung, dass besonders bezahlte Vortragstätigkeiten, bei denen es Überschneidungen mit den von den jeweiligen Richtern zu entscheidende Streitfällen gebe, den Eindruck erwecken könnten, die Unabhängigkeit der Justiz werde beeinträchtigt. Die Fraktion will von der Regierung wissen, wie viele Richter im Bundesdienst eine Nebentätigkeit ausüben, wer darüber entscheidet und wie die Unparteilichkeit der Justiz gewährleistet werde.
Bedenken hat die Linke auch wegen der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften, die den Vorgaben ihrer Vorgesetzten zu folgen hätten. Die Anfrage thematisiert die Frage, wie es vor diesem Hintergrund um die Unabhängigkeit von Staatsanwälten steht. Die Regierung soll darlegen, ob aus ihrer Sicht das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften abgeschafft werden sollte.
Durchleuchten will die Fraktion zudem die Verwendung von Bußgeldern, zu deren Zahlung Beschuldigte im Rahmen der Einstellung von Prozessen verurteilt werden können. In der Anfrage heißt es, dass solche Einnahmen vor allem Einrichtungen zufließen sollten, die sich beispielsweise um die Opferhilfe, die Kinder- und Jugendhilfe oder die Straffälligen- und Bewährungshilfe kümmern. Die Linke verweist indes auf Medienberichte, wonach es auch schon zu „Vetternwirtschaft“ gekommen sein soll, so habe einmal ein Reitverein von Bußgeldern profitiert. „Dies führt zu Misstrauen gegenüber der Unabhängigkeit der Justiz“, schreibt die Fraktion. Die Regierung soll erläutern, ob sie die Verteilung von Bußgeldern gesetzlich klarstellen will.
Wissen will die Linksfraktion schließlich von der Regierung, ob sie gesetzliche Regelungen zur Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften für erforderlich hält. Eigentlich müssten, wie in der Anfrage erläutert wird, Staatsanwälte alles zu vermeiden suchen, was bei Ermittlungen zur Bloßstellung von Beschuldigten führe. Das Bekanntwerden von Ermittlungsverfahren könne jedoch die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten beeinträchtigen, kritisiert die Fraktion.
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