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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung geht davon aus, dass nach Abschluss des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die Europäische Kommission Ende 2013 nunmehr alle Geschädigten der Hochwasserkatastrophe vom Juni vergangenen Jahres zeitnah ihre berechtigten Ansprüche befriedigen können. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/894) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/744).
Insgesamt seien acht Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt für den Ausbauhilfefonds zur Beseitigung der Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen sowie der Infrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt worden, heißt es weiter.
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