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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat noch keinen Zeitplan für das von ihr geplante Gesetz zur Stabilisierung der deutschen Lebensversicherungsgesellschaften und zum besseren Schutz der Versicherten. Dies erklärte ein Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch. Derzeit werde überlegt, den Verbraucherschutz bei den Lebensversicherungen und auch die Rolle der für die Versicherungen zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stärken. Überlegt würden in diesem Zusammenhang auch Änderungen bei der Verwendung von Überschüssen und Bewertungsreserven. Die Bewertungsreserven waren aufgrund der Niedrigzinsphase stark angestiegen. Der noch vorzulegende Gesetzentwurf werde nach gegenwärtiger Einschätzung im Bundesrat zustimmungspflichtig sein. Sprecher der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sprachen sich dafür aus, den Gesetzentwurf möglichst bald vorzulegen, damit mit den parlamentarischen Beratungen begonnen werden könne.
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