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Berlin: (hib/PK) Die Selbstverwaltungsorgane in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind nach Angaben der Bundesregierung dazu verpflichtet, „wirtschaftlich und sparsam mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln“ umzugehen. Dies gelte insbesondere für die Verwaltungsausgaben, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/724) auf eine Kleine Anfrage (18/554) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Entsprechend ausgelegt seien auch die haushaltrechtlichen Bestimmungen.
Allerdings stehe den Selbstverwaltungskörperschaften bei ihrer Aufgabe, sparsam zu wirtschaften, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts „ein weiter Einschätzungsspielraum“ zu. Die Aufsichtsbehörden könnten demnach nur prüfen, „ob die äußersten Grenzen dieses Einschätzungsspielraums überschritten sind“. Sie könnten ihre eigene Einschätzung aber nicht einfach an die Stelle der Selbstverwaltungsorgane setzen.
Gleichwohl würden Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit Finanzmitteln oder Verstöße gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen unverzüglich aufgeklärt und gegebenenfalls „sanktioniert“, heißt es in der Antwort weiter. So habe das Gesundheitsministerium auf eine sofortige Aufklärung gedrungen, nachdem Anzeichen für Unregelmäßigkeiten im Finanzsektor bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aufgetreten seien. Dieser Vorgang sei noch nicht abgeschlossen.
Nach Angaben der Grünen standen Berichte über Unregelmäßigkeiten bei der KBV im Zusammenhang mit Immobilien. Überdies seien Fragen aufgetaucht hinsichtlich der Finanzierung von Gebäuden des GKV-Spitzenverbandes und des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die Grünen-Fraktion hatte daraufhin die Frage aufgeworfen, ob die Bundesregierung ihren Aufsichtspflichten in der gebotenen Weise nachkomme. In der Antwort auf die Kleine Anfrage werden unter anderem Haushaltspläne und Beteiligungen der Selbstverwaltungsorgane im Detail abgefragt.
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