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Berlin: (hib/AHE) Aus Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt chemischen Waffen oder chemische Kampfstoffe nach Syrien geliefert worden. Wie es in einer Antwort der Regierung (18/750) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/586) weiter heißt, habe es allerdings Lieferungen von sogenannten Dual-Use-Gütern aus Deutschland gegeben, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendbar sind.
Derartige Exporte erfolgten „zum allergrößten Teil zu einem Zeitpunkt, als hierfür noch keinerlei Genehmigungspflichten oder sonstige Kontrollverfahren bestanden“, schreibt die Bundesregierung weiter. Diese seien sukzessive „seit etwa Mitte der 1980er Jahre eingeführt“ worden. Die Bundesregierung hat ergänzende teils als Verschlussache „Vertraulich“ und teils als Verschlussache „Geheim“ eingestufte Informationen zu „gelieferten Gütern, Jahresangaben sowie Angaben, inwieweit Lieferungen aus Deutschland erfolgten“ in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt - nicht aber „Namen betroffener deutscher Unternehmen oder Angaben betreffend einzelne Lieferungen aus anderen Staaten“. Begründet wird dies in der Antwort unter anderem mit dem Schutz der Grundrechte Dritter, also etwa betroffener Unternehmen und ihrer Beschäftigten, sowie mit dem Schutz der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit und damit der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
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