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Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) vorerst weiter rezeptpflichtig halten und stellt sich dabei auch gegen einen Beschluss des Bundesrates. Die Länderkammer hatte im November 2013 beschlossen, zwei turnusmäßig geänderten Verordnungen nur zuzustimmen, wenn die Notfallverhütung aus der Verschreibungspflicht entlassen würde. Da dies nun nicht geschieht, treten die beiden betreffenden Verordnungen insgesamt einstweilen nicht in Kraft, wie die Regierung in ihrer Antwort (18/878) auf eine Kleine Anfrage (18/698) der Fraktion Die Linke schreibt.
Es geht den Angaben zufolge um die in der Länderkammer zustimmungspflichtige Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung sowie um eine Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Die Bundesregierung prüfe derzeit „das weitere Vorgehen im Hinblick auf die vom Bundesrat zu den Verordnungen gefassten Maßgabebeschlüsse vom 8. November 2013“, schreibt die Regierung.
Auf nationaler Ebene kämen für eine Entlassung aus der Rezeptpflicht im Übrigen nur Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff LNG infrage. Der alternative Wirkstoff Ulipristalacetat sei von der Europäischen Kommission zugelassen worden. Eine Empfehlung, hier auf die Verschreibungspflicht zu verzichten, müsse in dem Fall daher auch von der Kommission ausgesprochen werden. Auf EU-Ebene liege ein Antrag auf Entlassung von Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat vor, mit einer Entscheidung sei aber frühestens im Sommer 2014 zu rechnen.
Der Sachverständigenausschuss im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und die Behörde selbst empfehlen, LNG aus der Rezeptpflicht zu entlassen, da das Hormonmittel ausreichend getestet sei und praktisch keine unerwünschten Nebenwirkungen entfalte. Das Bundesgesundheitsministerium, die Unionsfraktion und auch ärztliche Fachverbände wollen an der Rezeptpflicht für die „Pille danach“ hingegen festhalten. Sie argumentieren vor allem mit
der wichtigen Beratung der Frauen, die nur von Ärzten so umfassend geleistet werden könne.
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