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Berlin: (hib/AW) Nach Kenntnis der Bundesregierung haben bislang noch keine Drohnen-Flüge im Verbindungskorridor zwischen den amerikanischen Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels stattgefunden. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/533) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/389) mit. Über beiden Truppenübungsplätzen seien Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet worden, die von den US-Streitkräften auch für Drohnen-Flüge genutzt werden können. Zwischen den beiden Truppenübungsplätzen existiere ein weiteres Flugbeschränkungsgebiet, dass für den Flug von Drohnen des Typs „Hunter“ genutzt werden soll. Das entsprechende flugbetriebliche Verfahren dazu sei Ende Juni 2013 abgeschlossen worden, das technische Genehmigungsverfahren allerdings noch nicht. Nach Regierungsgaben sind die in Deutschland stationierten „Hunter“-Drohnen ausschließlich mit optischer Aufklärungstechnik ausgestattet.
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