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Berlin: (hib/AW) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen die Elternzeit flexibler gestalten. In einem gemeinsamen Antrag (18/763) fordern sie die Bundesregierung auf, bis Ende 2014 eine entsprechende Novelle des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vorzulegen. Mit dem Gesetz soll ein „ElterngeldPlus“ eingeführt werden, die es Eltern ermöglicht, das Elterngeld bis zu 28 Monate lang in Kombination mit einer geringfügigen Teilzeittätigkeit zu beziehen. Damit soll der Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtert werden. Zudem soll nach dem Willen der Fraktionen ein Partnerschaftsbonus von zehn Prozent des Elterngeldes gewährt werden, wenn beide Elternteile parallel 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten.
Die geforderte Gesetzesnovelle ist Teil eines Paketes von weiteren Vorhaben, mit denen Union und Sozialdemokraten die Chancengleichheit von Frauen und Männern verbessern wollen. Das erklärte Ziel sei es, Frauen und Männern mehr Souveränität über ihre Zeitplanung im privaten und beruflichen Bereich zu verschaffen. So wollen die Koalitionsfraktionen die Regelungen des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes zusammenführen und mit einem Rechtsanspruch versehen. In einem ersten Schritt soll eine zehntägige berufliche Auszeit eingeführt werden, damit Berufstätige die Pflege eines Angehörigen organisieren können. Die Lohnersatzleistung in diesen zehn Tagen soll analog zum Kinderkrankengeld geregelt werden. Zudem soll ein befristetes Rückkehrrecht in eine Vollzeitbeschäftigung für Berufstätige entwickelt werden, die wegen Kindererziehung der Pflege eines Angehörigen in Teilzeit arbeiten wollen.
Die Koalitionsfraktionen fordern zudem, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von derzeit 1.308 Euro anzuheben. Die Höhe des Entlastungsbetrag soll sich zukünftig nach der Zahl der Kindern staffeln.
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