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Berlin: (hib/STO) Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens vom 3. Mai 2013 soll nach dem Willen der Bundesregierung noch vor seinem Inkrafttreten Anfang Mai kommenden Jahres aktualisiert werden, „damit eine reibungslose Implementierung gewährleistet ist“. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Mai 2015 bedürfe es zeitgleich Folgeregelungen des Bundes und der Länder, schreibt die Bundesregierung in einem entsprechenden Gesetzentwurf (18/1284), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Hierzu müsse die Regelung zum Inkrafttreten des Gesetzes von 2013 angepasst werden, „damit die entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen im Bundesmeldegesetz früher in Kraft treten als das übrige Gesetz“. Ferner sollen unter anderem mit der Vorlage infolge einer Änderung des Einkommenssteuergesetzes „Daten und deren Übermittlung zur steuerlichen Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften angepasst werden“.
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