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Berlin: (hib/MIK) Im letzten Vierteljahr des vergangenen Haushaltsjahres hat der Bundesfinanzminister über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1,17 Milliarden Euro zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/1349) hervor. Davon waren allein 700 Millionen Euro für Arbeitslosengeld II und 280 Millionen Euro für Elterngeld notwendig. Die überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen summieren sich in dem selben Zeitraum auf 47,6 Millionen Euro. Davon gingen 30 Millionen Euro an das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM).
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