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Berlin: (hib/KOS) Die Regierung lehnt es ab, die vom Generalbundesanwalt verfügte Einstellung der Ermittlungen zu der Tötung des deutschen Staatsbürgers Bünyamin E. durch eine US-Kampfdrohne im Oktober 2010 in Pakistan zu kommentieren. In einer Antwort (18/1318) wird die von der Linken in einer Kleinen Anfrage (18/1186) formulierte Kritik zurückgewiesen, beim Vorgehen des Generalbundesanwalts handele es sich um eine „politische Entscheidung, die dem Kurs der Bundesregierung geschuldet sein dürfte“. Dessen Beschluss sei vielmehr „auf Grundlage einer umfassenden rechtlichen Prüfung am Maßstab von Gesetz und Recht“ erfolgt. Da der Dienstaufsicht und dem Weisungsrecht des Justizministers gegenüber dem Generalbundesanwalt Grenzen gesetzt seien, heißt es in der Antwort, werde die Arbeit der Bundesanwaltschaft „in aller Regel keiner inhaltlichen Einzelfallkontrolle unterzogen“. Beim Drohneneinsatz sei von Karlsruhe allein zu prüfen gewesen, ob Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuchs und des Strafgesetzbuchs verletzt worden seien. Auf dieser Basis seien neben dem Verfahren im Fall von Bünyamin E. auch Ermittlungen zu einer in Pakistan im März 2012 erfolgten Drohnenattacke mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, schreibt die Regierung. Ein weiteres Verfahren wegen der mutmaßlichen Verletzung einer deutschen Staatsbürgerin durch eine Drohne im Oktober 2012 in Pakistan sei noch nicht beendet. Laut Antwort haben zudem fünf Beobachtungsvorgänge im Zusammenhang mit „vermeintlichen Drohnenangriffen“ nicht zu Ermittlungen geführt. Ein aufgrund einer Strafanzeige von Abgeordneten der Linken gegen die Regierung wegen Unterstützung des Einsatzes von Kampfdrohnen eingeleiteter Beobachtungsvorgang sei ebenfalls nicht in Ermittlungen gemündet. Zwei weitere Beobachtungsvorgänge sind nach Angaben der Regierung noch nicht abgeschlossen.In ihrer Anfrage hatte die Fraktion den Justizminister aufgefordert, den Generalbundesanwalt mit Ermittlungen zu beauftragen, wenn es die Regierung ernst meine mit der Aufklärung von „außergerichtlichen Hinrichtungen mit US-Kampfdrohnen“. In der Anfrage hatte sich die Fraktion kritisch mit der Begründung auseinandergesetzt, mit der Karlsruhe die Ermittlungen im Fall von Bünyamin E. beendet hatte. In Pakistan sei ein bewaffneter Konflikt in Gang, zitierte die Oppositionspartei die Einstellungsverfügung, bei dem „gegnerische Kombattanten bzw. feindliche Kämpfer“ zum „Ziel von Kampfhandlungen“ gemacht werden könnten. Die Anfrage gab den Karlsruher Beschluss mit den Worten wieder, bei Bünyamin E. habe es sich um ein Mitglied „organisierter bewaffneter Gruppen“ gehandelt, der getötet werden dürfe. Der Generalbundesanwalt erkenne in seiner Entscheidung an, so die Linke, dass Drohneneinsätze im pakistanischen Grenzgebiet im Verantwortungsbereich der CIA und damit einer zivilen Behörde lägen, doch würden aus Karlsruher Sicht CIA-Angehörige unter den „Streitkräfte-Begriff“ fallen. Die Fraktion verwies darauf, dass das Vorgehen des Generalbundesanwalts bei Ermittlungen zu Drohnen-Angriffen auch von Menschenrechtsgruppen beklagt werde.In ihrer Anfrage hatte die Linke den früheren Drohnenpiloten Brandon Bryant mit den Worten zitiert, ohne Deutschland sei „der gesamte Drohnen-Krieg des US-Militärs nicht möglich“, stets flössen die Daten über die US-Basis Ramstein. In der Antwort der Regierung heißt es dazu, Washington habe versichert, dass Drohneneinsätze der US-Streitkräfte nicht aus Deutschland befehligt oder geflogen würden. Die Linke wiederum führte in ihrer Anfrage aus, Bryant habe in diesem Zusammenhang nicht von „befehligt“ und „geflogen“ gesprochen, sondern über eine enge Kooperation mit Ramstein und über eine Nutzung der dortigen digitalen Infrastruktur berichtet. Bryant habe zudem auf das „Distributed Ground System 4“ (DGS-4) in Ramstein aufmerksam gemacht, mit dessen Hilfe Videobilder von US-Drohnen „überwacht, analysiert und an die zuständigen Stellen verbreitet“ würden. Dazu schreibt die Regierung, ihr lägen keine eigenen Erkenntnisse zu DGS-4 vor. Insbesondere verfüge man nicht über Informationen, „die auf eine unmittelbare Steuerung von Drohnen durch DGS-4 hindeuten“.
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