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Berlin: (hib/MIK) Es besteht keine Veranlassung, den Planfeststellungsbeschluss zu Stuttgart 21 in Bezug auf die Prognose der Zugzahlen nicht als Grundlage für das Vorhaben anzusehen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1240) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1138).
Zu Fragen des Finanzierungsvertrags könne die Bundesregierung keine Aussagen treffen, da der Bund kein Vertragspartner dieses Vertrages sei, heißt es weiter. Die Bundesregierung geht zudem davon aus, dass mit dem Projekt Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm die im Zuge der Bedarfsplanüberprüfung für das Zielnetz 2025 ermittelten Zugzahlen bewältigt werden können.
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