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Berlin: (hib/HLE) Um die verbliebene Anpassung der steuerlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1004). Die Bundesregierung soll darlegen, inwieweit mit der Vorlage des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/1306 die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgegebene vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Bereich der Steuergesetze erfüllt wird. Außerdem soll die Bundesregierung begründen, warum in der Abgabenordnung im Rahmen der Definition von gemeinnützigen Zwecken auf die Förderung von Ehe und Familie abgestellt werde und warum eine Förderung des Schutzes der Lebenspartnerschaften nicht geplant sei.
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