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Berlin: (hib/HLE) Mehrere Leitungs- oder Aufsichtsmandate innerhalb von Versicherungsgruppen oder kreditwirtschaftlichen Gruppen sollen nur als ein Mandat gelten. Dies fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (18/1305), die von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/1574) vorgelegt wurde. Die Länder begründen ihre Forderung damit, dass durch die Mandatsbeschränkung Mandate in Verbundunternehmen nur noch sehr eingeschränkt wahrgenommen werden könnten. Ausnahmen von Mandatsbeschränkungen sollten auch für staatliche Vertreter gelten, heißt es in der Stellungnahme.
Die Bundesregierung lehnt den Wunsch nach Korrekturen an der Mandatsbeschränkung ab. Zu weitreichende Ausnahmevorschriften würden der Grundentscheidung des EU-Gesetzgebers zuwiderlaufen. Andere Änderungswünsche des Bundesrates werden zum Teil akzeptiert.
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