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Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft stimmt für die Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsgesetzes. Am Mittwochmorgen votierten die Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke für einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/1286) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung. Verbessern soll die Novellierung die Überwachung der Legehennenhaltung durch Änderungen der Regeln zur Vergabe von Kennnummern für Legehennen haltende Betriebe. „Es soll nur noch eine Kennnummer pro Stall gelten, um auf diese Weise eine Überbelegung leichter feststellen zu können“, hieß es zur Begründung aus der CDU/CSU-Fraktion. Darüber hinaus werde die Meldefrist bei Änderung der Haltungsform von zwei Wochen auf zwei Tage verkürzt. Die Grünen trugen den Entwurf mit, weil auch die Junghennenbetriebe einbezogen wurden und jede Verbesserung des Tierschutzes zu unterstützen sei. Die Linksfraktion sah die Novellierung hingegen kritischer und begründetet ihre Enthaltung damit, dass die Änderungen „künftige Betrügereien nicht ausschließen“. Betriebe könnten demnach mehrere Kennnummern beantragen, wenn mehrere Ställe auf einem Betriebsgelände stehen. Auch erachtete die Fraktion die Verkürzung der Meldefrist als organisatorisches Problem für die kontrollierenden Behörden. SPD und Bundesregierung sahen aufgrund der Änderungen Verbesserungen gewährleistet, weil Unregelmäßigkeiten dadurch besser zu erkennen seien. Weitere Anpassungen wie die Änderung der Vorschrift zur Etikettierung von Rindfleisch wurden im Zuge der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) notwendig, weil die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 aufgehoben und durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ersetzt wurde.
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