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Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Die Linke will die Umgehung der Unternehmensmitbestimmung bei Ein-Personen-Gesellschaften mit beschränkter Haftung verhindern. In einem Antrag (18/1618) fordert die Fraktion, dass der Bundestag den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter als Verletzung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon ansehen soll.
Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass der EU-Vorschlag die Möglichkeit biete, Satzungs- und Verwaltungssitz einer Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf unterschiedliche Mitgliedstaaten aufzuspalten. „Indem der Satzungssitz in einem Mitgliedstaat mit entsprechend niedrigeren Anforderungen verlegt wird, könnten auf diese Weise insbesondere die nach deutschem Recht geltenden Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung umgangen werden“, warnt die Linksfraktion.
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