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Berlin: (hib/CHE) Für zivile Arbeitskräfte, die bei den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften beschäftigt sind, gilt grundsätzlich deutsches Arbeitsrecht nach Maßgabe des Nato-Truppenstatuts, ergänzt durch spezielle Tarifverträge. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1534) auf eine Kleine Anfrage (18/1371) der Fraktion Die Linke. Darin hatten die Abgeordneten nach den Arbeitsbedingungen von zivilen Statisten gefragt, die von der US-Armee in speziellen Übungen zur Vorbereitung auf Kriegseinsätze beschäftigt werden. Der Bundesregierung lägen keine näheren Informationen zu diesen Übungen vor, heißt es in der Antwort.
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