Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass mit dem Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bereich des Steuergesetzes hergestellt wird. Diese Ansicht vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1683) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1004). Auf die Frage, warum im Gesetzentwurf der Paragraf 52 Absatz 2 Nummer 19 der Abgabenordnung (AO), der im Rahmen der Definition von gemeinnützigen Zwecken auf die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie abstellt, nicht um die Förderung des Schutzes der Lebenspartnerschaft erweitert wird, antwortet die Regierung, diese Bestimmung nehme Bezug auf den besonderer Schutz für Ehe und Familie durch Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes. Aktivitäten rund um den Themenbereich eingetragene Lebenspartnerschaft könnten bereits jetzt über eine Vielzahl der in Paragraf 52 Absatz 2 beziehungsweise Paragraf 53 der Abgabenordnung geregelten Zwecke als „gemeinnützig“ organisiert werden.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein