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Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (18/1312) nicht die „vollständige und vorbehaltlose Abschaffung des Optionsverfahrens und die Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit vorsieht“. Das geht aus der als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf (18/1759) hervor. Darin spricht sich der Bundesrat dafür aus, „sowohl im Interesse der Betroffenen als auch aus verwaltungsökonomischer Sicht“ in einem zweiten Schritt die Optionsregelung vollständig aufzuheben.
Laut Regierungsentwurf sollen „in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern“ in Zukunft nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. Nach der bisher geltenden Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Dem Gesetzentwurf zufolge ist in der Bundesrepublik aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres „acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt“.
In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates schreibt die Bundesregierung, dass „mit der Einführung des ius soli durch das Staatsangehörigkeitsreformgesetz aus dem Jahr 1999“ ein „weitreichender Schritt zur Öffnung des Staatsangehörigkeitsrechts getan“ worden sei. „Mit der Aufhebung der Optionspflicht für in Deutschland aufgewachsene Ius-Soli-Deutsche durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung folgt ein weiterer großer Schritt“, heißt es in der Gegenäußerung weiter.
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