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Berlin: (hib/AHE) Aufgrund banken- und aufsichtsrechtlicher Bestimmungen kann die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) nur mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer Kunden Informationen zur Geschäftstätigkeit veröffentlichen. „Als Kreditinstitut, das mit den Partnern privatrechtliche Verträge eingeht, ist die DEG dem Bankgeheimnis verpflichtet“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1717) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1467), die eine „generelle Intransparenz der Arbeitsweise“ der DEG bemängelt hatte.
„Bei Vorhaben, die mit Eigenmitteln der DEG finanziert werden, muss das Ziel einer möglichst umfassenden Transparenz und Offenlegung auch von Projektinformationen im Lichte der strengen Anforderungen des Bankgeheimnisses und des privatrechtlichen Charakters der DEG-Engagements betrachtet werden“, schreibt die Bundesregierung. Größere Transparenz werde die DEG nur mit Zustimmung ihrer Kunden herstellen können, dies werde nur mittel- bis langfristig erfolgreich sein können. Die Bundesregierung werde diesen Prozess im Aufsichtsrat weiter unterstützend begleiten.
Rund 30 Prozent des DEG-Engagements liegt nach Darstellung der Bundesregierung im Finanzsektor. „Hierbei handelt es sich in der Regel um die Unterstützung lokaler Finanzinstitute in Entwicklungsländern mit dem Ziel, lokale kleine und mittlere Unternehmen“ mit Finanzdienstleistungen zu erreichen. Das Institut kooperiert laut Antwort mit „bekannten, langfristig orientierten Partnern“. Und: „Finanzinvestitionen in per se risikoreicheren Entwicklungsländern erfolgreich zu leisten und dabei Risiken einzugehen und erfolgreich zu managen, ist Kernkompetenz der DEG“, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Geschäftsrisiken, die die DEG eingehe, würden regelmäßig beobachtet, bewertet und in den Aufsichtsgremien thematisiert. „Es sind bislang keine Fälle bekannt, die einen Ausstieg der DEG aus solchen Finanzinstituten beziehungsweise aus deren Finanzierung notwendig gemacht haben“, schreibt die Bundesregierung, die im Engagement der DEG einen „wesentlichen Beitrag zur Einbindung privater Investoren in die Entwicklungszusammenarbeit“ sieht.
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