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Berlin: (hib/JBB) Der Etat der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter soll im nächsten Jahr auf insgesamt 540.000 Euro steigen. Das sagte eine Vertreterin des Bundesjustizministeriums am Mittwoch zu den Mitgliedern des Ausschusses für Menschenrecht und humanitäre Hilfe des Bundestages, als sie den Jahresbericht 2013 (18/1178) der Nationalen Stelle vorstellte.
Die Stelle hat den Auftrag, Ort des Freiheitsentzugs, also Gefängnisse und Abschiebehaftanstalten, aber auch Psychiatrien oder Jungendeinrichtungen mit geschlossenen Plätzen, aufzusuchen und auf Missstände aufmerksam zu machen sowie den Behörden Empfehlungen und Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Untergebrachten zu geben. In einer Vereinbarung zwischen den Bundesländern und dem Bund wurde beschlossen, die finanzielle Ausstattung der Stelle zu verbessern. So soll der Beitrag der Bundesländer auf 360.000 Euro erhöht werden, bisher lag er bei 200.000 Euro. Auch der Anteil des Bundes soll von 100.000 auf 180.000 Euro steigen, sodass die Nationale Stelle nunmehr 540.000 Euro zur Verfügung hat. Damit solle die Stelle personell aufgestockt werden, so die Vertreterin des Justizministeriums, um mehr Personal zum Beispiel aus dem psychiatrischem Bereich einzustellen.
Die einzelnen Abschiebhafteinrichtungen wurden in dem Bericht teilweise gelobt, teilweise kritisiert. Die Stelle sprach sich prinzipiell dafür aus, gesonderte Einrichtungen für Abschiebehäftlingen zu schaffen. Das gäbe es zwar schon zum Teil aber noch nicht für alle. Die Empfehlungen der Stelle würden positiv bei den entsprechenden Ansprechpartnern der Länder gut angenommen. Auch auf die Kritik, Missstände im Pflegebereich zu Unrecht angeprangert zu haben sagte die Vertreterin, die Diskussion darum habe immerhin zu einer deutlich Verbesserung der Situation geführt.
Die Stelle besteht aus einer Bundesstelle, die nur Einrichtungen des Bundes kontrolliert. Davon gibt es allerdings nur wenige, hauptsächlich sind dies Einrichtungen der Bundeswehr und Abschiebehaftanstalten der Bundespolizei. Der zweite Teil der Stelle besteht aus der größeren Länderkommission, die sich um Einrichtungen der Länder kümmert. Mit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter folgt die Bundesrepublik dem Fakultativprotokoll der UN-Antifolterkonvention.
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