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Berlin: (hib/STO) Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im ersten Halbjahr 2014 laut Bundesregierung 704 Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ-Maßnahmen) vorgenommen. Diese Zahl umfasse Maßnahmen, die bereits vor dem 1. Januar 2014 aufgeschaltet und im Jahr 2014 weitergeführt wurden (202 TKÜ-Maßnahmen) sowie Maßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar 2014 bis 30. Juni 2014 neu aufgeschaltet wurden (502 TKÜ-Maßnahmen), schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2257) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1991).
Danach sind zudem im ersten Halbjahr 2014 durch die Bundespolizei „unter 50“ Funkzellenauswertungen durchgeführt worden. Durch das BKA sind den Angaben zufolge in diesem Zeitraum drei Funkzellenauswertungen und durch die Behörden der Zollverwaltung 100 Funkzellenauswertungen durchgeführt worden.
Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, sind von den Bundesbehörden neben dem BKA, der Bundespolizei und dem Zoll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) sowohl technisch als auch rechtlich in der Lage, an Mobiltelefone sogenannte Stille SMS etwa zum Erforschen des Standortes ihrer Besitzer zu versenden. Dies haben laut Antwort das BfV in der ersten Hälfte dieses Jahres 52.978 mal getan, das BKA 34.656 mal und die Bundespolizei 68.832 mal.
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