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Ausgleichsmandate sind mit der Wahlrechtsänderung 2013 eingeführt wurden. Dabei wurde die erste Stufe der Sitzverteilung durch direkt gewählte Wahlkreisabgeordnete und über die Landeslisten der Parteien ins Parlament eingezogene Abgeordnete erweitert. Anfallende Überhangmandate werden nun durch die sogenannten Ausgleichsmandate mit Blick auf den bundesweiten Zweitstimmenproporz vollständig ausgeglichen. Die Gesamtzahl der Sitze wird so lange vergrößert, bis alle Überhangmandate im Sinne dieses Proporzes ausgeglichen sind und die Überhangmandate für eine Partei keinen relativen Vorteil mehr darstellen. Die den einzelnen Parteien auf Bundesebene zugewiesenen Sitze werden auf die Landeslisten der Parteien nach ihrem dortigen Zweitstimmenanteil verteilt, wobei auf jede Landesliste mindestens so viele Sitze entfallen wie die Partei im Land Direktmandatem erworben hat.