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Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan, das nur die Aufgabe hat, den Bundespräsidenten zu wählen. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und der gleichen Zahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.