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Die parlamentarische Sommerpause dauert in der Regel zwei Monate, von Juli bis August. In dieser Zeit finden im Deutschen Bundestag keine Sitzungen statt. Die Abgeordneten widmen sich in dieser Zeit ihrem Wahlkreis, befassen sich mit Detailfragen, planen Sitzungen und Anhörungen und bereiten Gesetzentwürfe für den Herbst vor. Außerdem steht die Nachbereitung der beschlossenen Gesetze und eingebrachten Gesetzesinitiativen an.
Unter besonderen Umständen sind Unterbrechungen der parlamentarischen Pause durch die Einberufung von so genanntenSondersitzungen möglich. So ist es in Art. 39 Abs. 3 des Grundgesetzes festgeschrieben.