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© Lotze Hiltrud / Renate Blanke
Kulturwissenschaftlerin
Geboren am 13. November 1958 in Bauhaus/Nordhessen; evangelisch-lutherisch.
Realschule; Abitur am Abendgymnasium; Studium der Angewandten Kulturwissenschaften, Abschluss Magister Artium.
Beamtin beim Deutschen Wetterdienst; Tätigkeit in der Erwachsenenbildung; 1999 bis 2009 wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Bundestagsabgeordneten; seit 2010 Leitung eines Hotels.
Arbeiterwohlfahrt; Dienstleistungsgewerkschaft ver.di; Deutsch-Dänische Gesellschaft; Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC).
Seit 1986 SPD-Mitglied; seit 2004 SPD-Vorsitzende in Lüneburg; seit 2001 im Rat der Hansestadt Lüneburg.
Einzigartig - Das kleine Hotel im Wasserviertel e.K., Lüneburg,
Geschäftsführende Prokuristin
AWO - Soziale Dienste gemeinnützige GmbH, Lüneburg,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Bundesministerium der Finanzen, Berlin,
Stellv. Mitglied des Beirates für die grafische Gestaltung der Sonderpostwertzeichen, ehrenamtlich
Hansestadt Lüneburg, Lüneburg,
Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich
Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO), Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM), Berlin,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Lüneburger Assistenz e.V., Lüneburg,
Beisitzerin des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.