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Chemiefacharbeiterin, Verwaltungsfachwirtin
Geboren am 10. Mai 1952 in Arnsgereuth; evangelisch-lutherisch; verheiratet, zwei Kinder.
1958 bis 1968 Realschulabschluss; 1968 bis 1971 Berufsausbildung (Chemiefacharbeiter) mit Abitur; 1993 bis 1997 Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin.
1968 bis 1971 Chemiefacharbeiter mit Abitur; 1972 bis 1991 Arbeit in der Gastronomie/Gaststättenleiterin; 1991 bis 1993 Geschäftsstellenleiterin des CDU-KV Rudolstadt; 1993 bis 1994 Mitarbeiterin MdB; 1995 bis 2004 Vorsitzende Verwaltungsgemeinschaft "Mittleres Schwarzatal"; 2004 bis 2009 Mitglied des Thüringer Landtages.
Seit 2009 Vorsitzende des Thüringer Porzellanstraße e.V., Saalfeld; Kirchenälteste; Chirstlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft; Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU; Förderverein Schloss Schwarzburg; Freundeskreis Heidecksburg e.V.; Johanniter; Deutscher Hotel- und Gaststättenverband; Thüringer Verein zur Brauchtumspflege im ländlichen Raum unter besonderer Berücksichtigung des Pferdes e.V.
1978 bis 1994 Gemeinderat Rohrbach; und seit 2009; seit 1990 CDU Kreisvorstand Saalfeld-Rudolstadt; seit 1990 Kreistagsmitglied Kreistag Saalfeld-Rudolstadt; 1994 bis 1999 ehrenamtliche Bürgermeisterin Gemeinde Rohrbach; seit 1996 stellvertretende KPV Landesvorsitzende Thüringen; seit 1996 stellvertretende KPV Bundesvorsitzende; 2004 bis 2009 Mitglied des Thüringer Landtages Vorsitzende des Ausschusses Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Seit 2009 Schriftführerin; ordentliches Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Tourismus; stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss.
Mitglied des Bundestages seit oktober 2009.
Gemeinde Rohrbach, Rohrbach,
Mitglied des Gemeinderates (bis April 2014)
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V., Sektion Thüringen, Jena,
Mitglied des Beirates
Thüringer Porzellanstraße e.V., Saalfeld,
Vorsitzende
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.