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Verwaltungsjurist, Erster Kreisbeigeordneter a.D., Oberst der Reserve
Geboren am 16. Mai 1961 in Ober-Wöllstadt; römisch-katholisch; verheiratet, ein Kind.
1973 Burggymnasium Friedberg, 1980 Abitur. Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen, Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen. 1980 bis 1981 Grundwehrdienst, W 15.
1991 Rechtsanwalt; 1991 Regierungsrat, Bundesministerium der Verteidigung, Rechtsdozent, Rechtsberater und Wehrdisziplinaranwalt; 1995 Oberregierungsrat, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverwaltungsgericht; 1995 Regierungsdirektor, Hessischer Rechnungshof, Prüfungsgruppenleiter und persönlicher Referent des Präsidenten. 1998 Bürgermeister von Butzbach. 2006 Erster Kreisbeigeordneter des Wetteraukreises, 2013 Wahl in den 18. Deutschen Bundestag.
Seit 2010 Leiter einer Generalstabsabteilung einer Division des Deutschen Heeres, Oberst der Reserve. Mitglied in zahlreichen Gesellschaften und Vereinen. Ehrenamtlicher Kreisbeigeordneter.
Seit 1985 Mitglied der CDU. Seit 2012 Kreisvorsitzender Kommunalpolitische Vereinigung CDU-Wetterau.
Mitglied des Bundestages seit 2013.
Wetteraukreis, Friedberg,
Erster Kreisbeigeordneter des Kreisausschusses
ekom21 GmbH, Gießen,
Vorsitzender des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
GZW Gesundheitszentrum Wetterau gemeinnützige GmbH, Friedberg,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
HLB Basis AG, Frankfurt/Main,
Mitglied des Aufsichtsrates
MIEG Mittelhessische Energiegenossenschaft eG, Butzbach,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
OVAG GmbH, Friedberg,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
OVVG GmbH, Friedberg,
Vorsitzender des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
saascom GmbH, Karlsruhe,
Vorsitzender des Unternehmerbeirates, ehrenamtlich
ekom 21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen, Gießen,
Mitglied des Verbandsvorstandes
Wetteraukreis, Friedberg,
Kreisbeigeordneter des Kreisausschusses, ehrenamtlich
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar, Butzbach,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.