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Nach monatelangen Diskussionen war es am Freitag, 23. Mai 2014, so weit: In abschließender Lesung befasste sich der Bundestag mit dem Rentenpaket der Bundesregierung und stimmte diesem mit großer Mehrheit zu: 460 Abgeordnete stimmten in der namentlichen Abstimmung dafür, 64 dagegen und 60 enthielten sich.
Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenverbesserung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz, 18/909, 18/1489) sieht eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren, eine bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten (Mütterrente) für vor 1992 geborene Kinder, eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente und eine Anpassung des Reha-Deckels an die demografische Entwicklung und die Schaffung flexibler Übergänge in die Rente vor. Es kann nun im Juli in Kraft treten.
Abgelehnt wurden zwei Anträge und ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke. In einem Gesetzentwurf (18/9) zum verbesserten Erwerbsminderungsschutz forderte Die Linke eine Abschaffung der Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten. In einem Antrag (18/765) forderte sie anderem, bei der geplanten Mütterrente alle Kindererziehungszeiten komplett gleichzustellen. In einem weiteren Antrag (18/767) macht sie sich dafür stark, das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung wieder anzuheben.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) betonte noch einmal die Bedeutung großer Reformvorhaben der Vergangenheit für den Wohlstand des Landes, ohne allerdings einzelne konkret zu nennen. „Das Rentenpaket ist ein Signal, dass auch diejenigen vom Wohlstand profitieren, die ihn geschaffen haben“, verteidigte Nahles die milliardenschwere Reform. Sie bedankte sich ausdrücklich bei den Regierungsfraktionen: „Gemeinsam haben wir Lösungen gefunden, um den Missbrauch der Rente mit 63 zu verhindern. Das hat das Paket rund gemacht“, zeigte sich Nahles zufrieden.
Auch die sogenannte Flexi-Rente verteidigte sie: „Wer fit ist, soll auch über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten dürfen. Wir werden damit die Rente den veränderten Lebensverhältnissen anpassen“, sagte sie mit Blick auf die dazu noch zu gründende Arbeitsgruppe.
„Wir haben es geschafft, massenhafte Frühverrentungen auszuschließen und unverschuldete Arbeitslosigkeit nicht zu bestrafen“, lobte auch Carola Reimann (SPD) das Rentenpaket.
Auch sie betonte die Bedeutung, individuelle Übergänge in die Rente zu erleichtern. Ein Zwei-Klassen-Arbeitsrecht für über das Renteneintrittsalter hinaus Beschäftigte dürfe es aber nicht geben, warnte Reimann.
Für die Unionsfraktion verteidigte Karl Schiewerling das Paket. Es biete mehr Gerechtigkeit für Millionen von Müttern, schaffe neue Perspektiven für den Übergang in den Ruhestand und erkenne die Lebensleistung von besonders langjährig Versicherten an. „Wir tun das, weil es uns um Generationengerechtigkeit geht.“ Denn ohne die Erziehungsleistung von Millionen Frauen, sagte er mit Blick auf die Mütterrente, wäre der Wohlstand von heute nicht denkbar.
Und mit Blick auf die Rente mit 63 und der Anhebung der Altersgrenze bis zum Jahr 2029 versicherte er: „Wir werden 2029 zu der alten Regelung zurückkehren, nach der Arbeitslosigkeit nicht auf die Wartezeit angerechnet wird.“
Die Opposition blieb bei ihrer Kritik. So gestand Matthias W. Birkwald (Die Linke) der Regierung zwar zu, mit dem Rentenpaket „durchaus etwas geschaffen“ zu haben. „Ja manches wird besser. Aber vieles bleibt schlecht“, sagte Birkwald. Er bezog sich dabei vor allem auf das weiter sinkende Rentenniveau und dem damit weiter sinkenden Lebensstandard der Rentner. Daran ändere das Rentenpaket nichts, empörte sich Birkwald.
Stattdessen entstünden neue Gerechtigkeitslücken, unter anderem dadurch, dass Hartz-IV-Leistungen bei der Rente mit 63 nicht mitberücksichtigt werden: „Wer einmal in seinem Leben vier Jahre arbeitslos war wird gegenüber jenem benachteiligt, der vier Mal jeweils ein Jahr lang arbeitslos war“, sagte Birkwald.
Bündnis 90/Die Grünen ging es weniger um solche Details, sondern mehr um das große Ganze, also die nachhaltige Finanzierung der Reform. Diese ist aus Sicht der Fraktion in keiner Weise gegeben. „Wir werden uns alle an die Entscheidung von heute noch erinnern, wenn 2018 die Rücklagen der Rentenversicherung aufgebraucht sind und die zehn Milliarden Euro jährlich, die das Paket kostet, finanziert sein wollen“, warnte Markus Kurth.
Deswegen sei der heutige Tag ein „verhängnisvoller Tag“. Verärgert zeigte sich der Rentenexperte der Grünen auch über die Begründung der Bundesregierung, wonach die Rente mit 63 eine „Anerkennung von Lebensleistung“ sei. „Haben denn diejenigen, die 40 Jahre auf dem Buckel haben und unverschuldet arbeitslos wurden, nichts geleistet“, fragte er in Richtung Koalitionsfraktionen. (che/23.05.2014)