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Journalisten und Blogger aus 15 Ländern zu Gast im Ausschuss Digitale Agenda
Datenschutz ist ein Thema von besonderer Brisanz. Mit dem Bekanntwerden der NSA-Abhöraffäre hat sich die Intensität und Sensibilität, mit der netzpolitische Debatten um die Sicherheit persönlicher Daten und den Schutz der Privatheit im Internet geführt werden, weltweit noch einmal deutlich erhöht. Und so stand auch eine Themenreise, zu der das Stuttgarter Institut für Auslandsbeziehungen e.V. Anfang August 2014 Journalisten und Blogger aus 15 Nationen nach Deutschland eingeladen hatte, im Zeichen dieser Thematik. Erste Station für die etwa 20 Teilnehmer, allesamt Herausgeber politischer Blogs in Staaten mit eingeschränkter Pressefreiheit oder Transformationsländern, war der Ausschuss Digitale Agenda (ADA).
Datenschutz als hohes Gut
Das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Selbstbestimmtheit im Umgang mit persönlichen Daten sei in Deutschland ein hohes Gut, bestätigte Gerold Reichenbach, stellvertretender Vorsitzender des ADA, den Gästen. Zugriff darauf erhielten Strafverfolgungsbehörden in Deutschland nur, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage vorläge. Wie empfindsam die öffentliche Wahrnehmung hierzulande in diesem Bereich sei, hätte auch die heftige Debatte um die Vorratsdatenspeicherung gezeigt, so Reichenbach. Eine Datenspeicherung allein mit dem Ziel, Daten vorrätig zu halten, falls sie irgendwann einmal gebraucht würden, sei in der deutschen Bevölkerung nicht mehrheitsfähig – das hätten die jahrelangen politischen Kontroversen deutlich werden lassen. Dies, so der stellvertretende Vorsitzende, liege vor allem wohl daran, dass Deutschland historisch auf eine lange Tradition zurückblicke, in der Bürgerinnen und Bürger vom Staat immer wieder überwacht worden seien. Die reiche von Metternich bis Mielke.
EU-Datenschutz ab 2015
In diesen großen Zusammenhang gehöre auch, dass sich globale Unternehmen wie Google oder Facebook nicht an die deutschen Datenschutzgesetze hielten, unter anderem mit dem Argument, dass ihr Firmensitz im Ausland läge. Auf europäischer Ebene würde nun versucht, eine gemeinsame EU-Datenschutz-Grundverordnung zu erreichen. Diese werde dann für alle Unternehmen gelten, die Daten von europäischen Bürgern sammelten, und bei Zuwiderhandlungen mit empfindlichen Sanktionen verbunden sein. Wenn die Verordnung 2015 tatsächlich in Kraft treten könne, wäre sie ein „probates Mittel, den Datenschutz auch in Zeiten des Internet durchzusetzen“, so Reichenbach. Denn die persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern gehörten unter eine demokratische Kontrolle und nicht unter die Kontrolle eines Aufsichtsrates.
NSA-Untersuchungsausschuss als parlamentarische Konsequenz
Gefragt nach den Auswirkungen der NSA-Abhöraffäre führte der stellvertretende Vorsitzende aus, dass die Enthüllungen Edward Snowdens im Deutschen Bundestag zu einem entsprechenden Untersuchungsausschuss geführt hätten. Neu an den Informationen sei allerdings nicht, dass Telefonate der Regierenden abgehört worden seien. Das hätte es in der Geschichte öfter gegeben. Neu sei der „full take“ des Internettraffics, also die Erfassung der vollständigen Kommunikation im Netz, durch Geheimdienste mittels der Datenweitergabe seitens großer Unternehmen. Hier hätte man es nun mit einer völlig neuen Qualität der Kooperation von Geheimdiensten und Wirtschaft zu tun. Auch diesem Umstand würde sich der Untersuchungsausschuss des Bundestages annehmen, so Reichenbach.
Transparenz mit Vorbehalten
Zu den interessierten Fragen nach dem Informationsfreiheitgesetz hörten die internationalen Gäste, dass es in Deutschland zunächst durchaus auch viele Vorbehalte gegeben habe. Die Verwaltung würde überlastet, die Kosten wären unkalkulierbar und andere Argumente seien angeführt worden. Das alles habe sich nicht bewahrheitet, dennoch gehe die Debatte weiter. Denn der Bund könne den voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen für jedermann immer nur für die öffentliche Bundesverwaltung regeln, da Deutschland ein föderaler Staat sei. Die Bundesländer hingegen würden das Thema unterschiedlich handhaben. Allerdings, so der stellvertretende Ausschussvorsitzende, Sachverhalte würden zumeist nicht deshalb zum Skandal, weil man darüber Bescheid wisse, sondern weil man vermute, dass sie vertuscht werden sollen. Insofern werde die Anwendung des Informationsfreiheitgesetzes der Verwaltung insgesamt im Ergebnis eher nutzen als schaden.
Dialog sorgt für Weitblick
Diskutiert wurde bei dem Zusammentreffen im Deutschen Bundestag auch das Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum sogenannten Recht auf Vergessen. Hierbei stimmten die Teilnehmer darin überein, dass das Urteil mit dem Recht auf Meinungsfreiheit auszutarieren sei. Andere Gesprächspunkte der gut zweistündigen Veranstaltung waren Themen wie E-Democracy oder Government 2.0.
Auf die abschließende Frage einer Bloggerin aus Aserbaidschan, ob der Ausschuss jene Länder im Blick behalte, in denen die Freiheit des Internet nicht gegeben sei, sagte der stellvertretende Vorsitzende des ADA: „Schauen Sie einfach in diese Runde hier. Ein offener Dialog wie der heutige lässt uns alle über den Tellerrand blicken.“