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gemäß § 8 der Benutzungsordnung für das Parlamentsarchiv (Anlage zur Archivordnung des Deutschen Bundestages) vom 27. Juni 2008
Der Deutsche Bundestag zeichnet die Plenarsitzungen sowie öffentliche Sitzungen von Gremien und Ausschüssen und eigene Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestages auf und stellt Kopien davon auf Anfrage zur Verfügung.
Der Deutsche Bundestag besitzt die Nutzungsrechte an den im Parlamentsarchiv verwahrten Aufzeichnungen der Plenardebatten, Ausschusssitzungen und Sonderveranstaltungen.
Kopien von Aufzeichnungen werden Abgeordneten des Deutschen Bundestages für Zwecke ihrer Mandatsausübung sowie Mitarbeitern der Abgeordneten, der Fraktionen und der Verwaltung des Deutschen Bundestages für dienstliche Zwecke kostenlos zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für Kopien im Rahmen der Amtshilfe.
Für sonstige, nicht unter (3) genannte Verwendungszwecke oder bei externer Nutzung wird ein Nutzungsentgelt fällig. Dieses richtet sich nach einer vom Parlamentsarchiv erstellten Kostenübersicht. Die Kopien können für Zwecke der politischen Berichterstattung genutzt werden für:
Dies gilt ebenso für private nichtgewerbliche Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke im Bereich der politischen Bildung. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.
Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der Bilder und / oder Töne die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgehen, ist unzulässig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des Deutschen Bundestages erlaubt. Ebenso dürfen Bild und / oder Ton nicht in einem sinnentstellten Zusammenhang wiedergegeben werden.
Eine Entstellung der Aufzeichnungen in Bild, Wort bzw. jeglicher anderen Form durch konventionelle oder elektronische Hilfsmittel ist nicht zulässig. Der / die Nutzer/-in trägt die Verantwortung für die Betextung.
Die Medien sind insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Die Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt allein dem / der Nutzer/-in. Er / Sie hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein der / die Nutzer/-in etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
Bei Verwendung des Bild- oder Tonmaterials ist die Quelle "Deutscher Bundestag" anzugeben. Dies gilt auch für elektronische Publikationen wie z.B. Webauftritte. Die Pflicht zur Angabe darüber hinausgehender Informationen behält sich der Deutsche Bundestag vor.
Das Anfertigen von Kopien der Aufzeichnungen kann eingeschränkt oder versagt werden, wenn diese aus konservatorischen, rechtlichen oder Kapazitätsgründen erforderlich ist.