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Die rechts- und fachgesetzliche Grundlage in Bezug auf die Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinder- beziehungsweise jugendpornografischer Schriften einschließlich der Kategorisierung entsprechender Schriften ist Thema einer öffentlichen Anhörung des 2. Untersuchungsausschusses. Der Ausschuss tagt unter Vorsitz von Dr. Eva Högl (SPD) am Mittwoch, 24. September 2014, ab 15 Uhr im Saal E 400 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Der 2. Untersuchungsausschuss lädt vier Sachverständige vor, die den Abgeordneten Rede und Antwort unter anderem zu einer „problemorientierten Darstellung der Rechtslage bezogen auf die Strafbarkeit der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinder- beziehungsweise jugendpornografischer Schriften einschließlich der Kategorisierung entsprechender Schriften“ stehen.
Darüber hinaus wird unter selbiger Schwerpunktsetzung eine Darstellung der fachgesetzlichen Grundlagen des Bundeskriminalamtes (BKA) sowie der strukturellen und funktionellen Grundlagen der Arbeit des BKA vorgenommen. Dabei soll insbesondere die Zentralstellenfunktion und das Zusammenwirken mit den staatsanwaltschaftlichen Zentralstellen zur Bekämpfung der Internetkriminalität sowie den Landeskriminalämtern berücksichtigt werden.
Der 2. Untersuchungsausschuss der laufenden Wahlperiode hat die Aufgabe, drei unterschiedliche Themenkomplexe zu aus kanadischen Ermittlungen im Rahmen der sogenannten Operation „Spade“ stammenden Daten über den Erwerb und/oder Besitz von Kinder- und Jugendpornografie zu untersuchen.
Dabei geht es unter anderem um die Dauer des entsprechenden Verfahrens in Deutschland, um damit zusammenhängende Vorgänge in Bezug auf das ehemalige Mitglied des Bundestages Sebastian Edathy und um die Behandlung des Falles eines Beamten des Bundeskriminalamts (BKA), dessen Name sich unter den übermittelten Daten der Operation „Spade“ befand. (eis/15.09.2014)
Zeit: Mittwoch, 24. September 2014, 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400
Interessierte Besucher können sich bis Freitag, 19. September, beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: 2.UA@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Aus Kapazitätsgründen kann der Zugang der Öffentlichkeit beschränkt werden. Angemeldete Personen erhalten eine Mitteilung, ob diese bei der Platzvergabe berücksichtigt werden können. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Medienvertreter werden können sich ebenfalls unter Angabe von Name und Redaktion unter oben genannter E-Mail-Adresse anmelden. Des Weiteren ist zum Betreten der Gebäude eine Akkreditierung der Pressestelle des Deutschen Bundestages notwendig. Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 30/227-32929 oder 32924) anmelden. Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Bildübertragungen der öffentlichen Anhörung sind nicht gestattet.