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Ursprünglich als Modellversuch gestartet, ist das Petitionsportal des Deutschen Bundestages mit seinen fast zwei Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzern inzwischen zu einer ständigen Einrichtung geworden. Für mehr Sicherheit und Transparenz wurde die im Herbst 2012 neu gestartete Plattform am Montag, 19. Mai 2014, um eine Funktion ergänzt: Die Einbindung des neuen Personalausweises. Fortan wird es den Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, sich mit dem neuen Personalausweis (nPA) im Portal zu registrieren oder eine Petition einzureichen.
Die Nutzer der E-Petitionsplattform profitieren mit dem Einsatz des nPAs in erster Linie von einem Zugewinn an Sicherheit: Das übliche Benutzername/Passwort-Verfahren, das nur bedingt vor einem Zugriff durch Dritte schützt, wird nicht mehr benötigt; stattdessen authentifiziert man sich ausschließlich mithilfe des Ausweises.
Ein positiver Nebeneffekt ist der Komfortgewinn: Beim Einreichen einer Petition oder der Registrierung für ein Benutzerkonto können die persönlichen Daten nun direkt vom Ausweis übernommen werden und müssen somit nicht mehr über die Tastatur eingegeben werden.
Der Einsatz des Ausweises ist optional und vollständig in die gewohnten Bedienschritte integriert: Möchte man beispielsweise eine Petition einreichen, kann man nun statt wie üblich seine Daten einzugeben, über eine Schaltfläche die Interaktion mit dem Ausweis starten.
Dies geschieht über die sogenannte Ausweis-App: Diese steuert die weiteren Schritte, wie das Auflegen des Ausweises auf das Lesegerät oder die Eingabe der PIN. Dabei wird man temporär zur Internetseite des eID-Providers, in diesem Falle der Bundesdruckerei, weitergeleitet. Nachdem die Daten aus dem Ausweis erfolgreich ausgelesen wurden, kehrt die Anwendung automatisch zurück zum E-Petitionsportal und man kann die Petition über den bekannten Dialog einreichen.
Natürlich ist die Nutzung des nPA nur ein Angebot an die Bürgerinnen und Bürger und somit freiwillig: Wer über keinen neuen Personalausweis mit der nötigen eID-Funktion verfügt oder diesen nicht einsetzen möchte, kann wie bisher in vollem Umfang die E-Petitionsplattform nutzen.
Zudem haben die Benutzer jederzeit die Möglichkeit, zum herkömmlichen Verfahren zurückzukehren und auf den Einsatz des Ausweises zu verzichten, ohne dafür das Benutzerkonto zu löschen und neu anlegen zu müssen.
Die zusätzliche Möglichkeit einer sichereren Identifikation durch die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises – insbesondere bei der Anmeldung sowie für die Mitzeichnung einer „öffentlichen“ Petition – wird auch von den Mitgliedern des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages ausdrücklich gewünscht.
Damit ist der Ausschuss auf einer Linie mit dem Ziel des „E-Government-Gesetzes“, das die Vereinfachung der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung zum Ziel hat und elektronische Verwaltungsdienste ermöglichen soll. (eis/19.05.2014)