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Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe/- 20.05.2014
Berlin: (hib/JBB) Seit dem Start der Operation ATALANTA stehen weltweit über 1.200 Personen wegen Verdacht auf Piraterie vor Gericht oder sind schon verurteilt worden, davon elf in Deutschland. Das sagte ein Vertreter des Auswärtigen Amtes am Dienstag in der Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, in der es unter anderem um die menschenrechtlichen Aspekte der europäischen Operation zur Sicherung der Seewege und zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias ging. Werden Verdächtige festgenommen, so würden diese entsprechend der UN-Menschenrechtskonvention behandelt und medizinisch versorgt, sagte der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Die Verhaftung werde gemeldet, unter anderem auch dem Internationalen Roten Kreuz, das jederzeit Zugang zu den Gefangenen habe. Mutmaßliche Piraten würden unter anderem an Drittstaaten wie die Seychellen, Mauritius oder Tansania übergeben, mit denen die EU entsprechende Abkommen geschlossen habe. Dort würden die Gefangenen in speziellen Gefängnissen untergebracht, die vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung zertifiziert seien und regelmäßig untersucht würden.
Laut dem Vertreter des Auswärtigen Amtes sei die wichtigste Ursache für die Piraterie die Abwesenheit funktionierender staatlicher Sicherheitsstrukturen. Andere oftmals aufgeführten Gründe, wie die vor Ort herrschende Armut oder die Arbeitslosigkeit der Fischer, denen internationale Fangflotten die Meere leerfischten, seien nicht zu belegen. Falls die Armut der ausschlaggebende Grund sei, müssten auch andere Küstenregionen der Welt ein ähnliches Piraterie-Problem haben, sagte der Vertreter des Außenministeriums. Das sei aber nicht der Fall, zumal die Piraterie seit Beginn der Mission spürbar zurückgegangen sei. Somalia sei ein Beispiel für einen gescheiterten Staat, sagte der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Bis heute ist es dort nicht gelungen, eine funktionierende Staatsgewalt zu etablieren.