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Keine Änderung der Weisungsbefugnis

Recht/Antwort- 12.08.2014

Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Änderungsbedarf bei der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte durch das Bundesjustizministerium. Das schreibt sie in einer Antwort (18/2265) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2155). In dieser hatte sich die Fraktion nach den Weisungsrechten gegenüber Staatsanwälten nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) erkundigt. Wie die Bundesregierung schreibt, hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz nach dem GVG die allgemeine und die Weisungsbefugnis im speziellen Fall, sowohl im Hinblick auf die rechtliche als auch die tatsächliche Sachbehandlung, gegenüber dem Generalbundesanwalt. Diese unterliege jedoch durch das Legalitätsprinzip und die Bindung an Recht und Gesetz Grenzen. Außerdem dürfe sie auch sonst von keiner rechts- oder sachwidrigen Erwägung geleitet werden.

Ebenso will die Bundesregierung den Status des Generalbundesanwalts als politischen Beamten nicht ändern und Staatsanwälte sollen nicht völlige Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit erhalten. Diese wird nach dem Grundgesetz nur Richtern und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes gewährt. Staatsanwälte seien zwar eigenständige Organe der Rechtspflege, schreibt die Bundesregierung, nicht aber Teil der rechtsprechenden Gewalt.