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Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung- 25.08.2014
Berlin: (hib/JBB) Für das Jahr 2013 sind beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Europäischen Patentamt (EPA) von 507 angemeldeten landwirtschaftliche relevanten Patenten insgesamt 220 erteilt worden. Das schreibt die Bundesregierung in einem als Unterrichtung (18/2119) vorliegendem Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung. Dieser enthält die ersten Ergebnisse des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgebauten Biopatent-Monitorings. Der Bundestag hatte die Bundesregierung 2012 zum Aufbau eines solchen Monitorings aufgefordert. Das BMEL beauftragte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und das Bundesortenamt mit dem Aufbau des Monitoring im Bereich der Landwirtschaft.
Wie die Bundesregierung schreibt, sei die Anzahl der für die Landwirtschaft relevanten Biopatente gering, wenn man die Anzahl in Relation zu der Gesamtzahl der Patentanmeldungen setze. Insgesamt seien im Jahr 2013 57.905 Patente beim DPMA angemeldet und 13.854 Patente erteilt worden. Die Zahl der vom Bio-Monitoring als beobachtungswürdig eingestuften Patentanmeldungen und Patenterteilungen sei nochmals deutlich geringer als die Gesamtzahl der von ihm erfassten Patentanmeldungen und Patenterteilungen. Die weitaus meisten von der Biopatent-Monitoring erfassten Patenterteilungen fanden beim Europäischen Patentamt (EPA) statt, heißt es in der Unterrichtung weiter. Von den 220 erteilten Patenten sei nur eines beim DPMA erteilt, und von den 507 Anmeldungen nur 13. Zehn der beim DPMA angemeldeten Patente sowie eines der vom DPMA erteilten Patente hätten sich auf Nutztiere bezogen. Überwiegend hätten die Patente jedoch Erzeugnis- als auch Verfahrensansprüche betroffen. Patente, die ausschließlich Erzeugnisansprüche beinhalten, seien jedoch eher die Ausnahme. Der überwiegende Anteil der Patente betreffe die Herstellung oder Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), allein 90 Prozent bei den Nutzpflanzen. Im Bereich der Nutztiere seien es etwa 50 Prozent der Patentanmeldungen und 40 Prozent der erteilten Patente.