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Offene Hochschulen für alle

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort- 04.09.2014

Berlin: (hib/ROL) Bund und Länder wollen in den nächsten Jahren gemeinsam die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung stärken. Dadurch soll auch die Weiterbildung in den Hochschulen unterstütz werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2412) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Link (18/2310). Zudem sollen die Möglichkeiten für lebenslanges Lernen und das Angebot an praxisnahen sowie berufsbegleitenden aber auch dualen Studienangeboten an Hochschulen ausgeweitet werden und die Integration von Berufstätigen und beruflich Qualifizierten in der Hochschulbildung verbessert werden. Dafür stelle das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in den Jahren 2011 bis 2020 insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung.

Bund und Länder hätten im Jahr 2008 vereinbart, den Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ ins Leben zu rufen. Neben der Durchlässigkeit sollen die Hochschulen zur Profilbildung im wissenschaftlichen Lernen und beim berufsbegleitenden Studium ermuntert werden. Das BMBF habe im Jahr 2011 die erste Wettbewerbsrunde des Förderprogramms eröffnet, die zweite Wettbewerbsrunde sei im August 2014 gestartet (www.wettbewerb-offene-hochschulen-bmbf.de). Der Bund-Länder-Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ sei Teil der Qualifizierungsinitiative Aufstieg durch Bildung aus dem Jahr 2008. Ziel sei es, Bildungschancen zu steigern.

Der im Titel des Wettbewerbs verwendete Begriff „offene Hochschule“ verdeutlicht laut Bundesregierung das Ziel der Öffnung von Hochschulen für neue Zielgruppen. Neue didaktische Modelle würden die flexible Gestaltung der Lehr-Lern-Prozesse entsprechend der speziellen Anforderungen der Studenten erlauben, die nicht ins klassische Raster fallen. Die Zielgruppen umfassen laut Antwort Berufstätige, Menschen mit Kindern oder pflegebedürftigen Eltern, Berufsrückkehrer, Studienabbrecher, arbeitslose Akademiker und beruflich Qualifizierte auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung sowie Bachelor-Absolventen, die nach beruflicher Erfahrung unter anderem auch berufsbegleitend studieren wollen.

Die übergeordneten Ziele des Wettbewerbs sind laut Bundesregierung die dauerhafte Sicherung des Fachkräfteangebots, die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung, die schnellere Integration von neuem Wissen in die Praxis und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems durch nachhaltige Profilbildung im lebenslangen wissenschaftlichen Lernen und beim berufsbegleitenden Studium. Derzeit noch vielerorts herrschende Barrieren an den Hochschulen sollen abgebaut werden. Dazu gehören mangelnde Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der genannten Zielgruppen in der organisatorisch-didaktischen Gestaltung der wissenschaftlichen Weiterbildungsangebote und methodische Unsicherheiten und mangelnde Akzeptanz im Bereich der Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge, schreibt die Bundesregierung.

Grundsätzlich gehe eine zukunftsorientierte Hochschulbildungspolitik einher mit der Flexibilisierung der Zugangsmöglichkeiten zu den Hochschulen. Die Förderung der Diversifizierung der Studien- und Weiterbildungsmöglichkeiten trage hierzu bei. Das Förderprogramm sorge nicht nur für die Vernetzung individueller Bildungsbedürfnisse mit akademischer Angebotsvielfalt sondern auch für eine bessere Anbindung an lokale Wirtschaftsstrukturen. Damit trage es zur Sicherung des Fachkräfteangebots bei und fördere an den Hochschulen Interdisziplinarität, stärke Bildungsbeteiligung durch adressatengerechte Studienformate und wirke entscheidend auf den Ausbau der Infrastruktur für die Inanspruchnahme des sogenannten Dritten Bildungsweges hin.