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Wirtschaft und Energie/Antwort- 10.09.2014
Berlin: (hib/HLE) Für den Ausbau des Stromnetzes und die Finanzierung des Stromnetzausbaus sind grundsätzlich die Netzbetreiber zuständig. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2449) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2255) fest. Den Netzbetreibern obliege auch die Ausgestaltung bei der Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmodellen. Man gehe davon aus, dass die Erfahrungen mit dem Beteiligungsmodell Westküstenleitung in Schleswig Holstein von den Betreibern ausgewertet würden.
Zu dieser Westküstenleitung berichtet die Bundesregierung über Ergebnisse von Umfragen, die im Auftrag des Netzbetreibers TenneT TSO GmbH durchgeführt wurden. Danach würden die Bürger die Idee der Bürgeranleihe und einer finanziellen Beteiligung am Stromnetzausbau zwar grundsätzlich positiv bewerten. Für nahezu die Hälfte der befragten Anwohner und Grundstückseigentümer sei eine finanzielle Beteiligung allerdings nicht in Frage gekommen, da das notwendige Kapital zum Erwerb von Anleihen gefehlt habe. Mehr als ein Drittel habe die Bürgeranleihe als nicht interessant bewertet. Für rund ein Drittel sei das von TenneT entwickelte Finanzprodukt zu kompliziert gewesen. Mehr als jeder Vierte habe außerdem angegeben, grundsätzlich
kein Interesse an derartigen Investmentformen zu haben.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, finden auf mögliche Bürgerbeteiligungen am Netzausbau die dafür jeweils geltenden allgemeinen Regelungen des Kapitalmarktrechts und die dort jeweils vorgesehenen Anlegerschutzbestimmungen Anwendung. So müssten grundsätzlich für den Vertrieb von Anlagen ein Prospekt und ein Informationsblatt erstellt werden. Bei der Anlageberatung dürften dem Anleger nur solche Beteiligungsmöglichkeiten empfohlen werden, die sich im Hinblick auf seine Kenntnisse und Fähigkeiten, seine Anlageziele und seine finanziellen Verhältnisse für ihn eignen, schreibt die Regierung.
Die Bundesregierung bereitet derzeit den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes vor, das Anlegern ermöglichen solle, die Erfolgsaussichten und Risiken einer Anlage besser einzuschätzen. Dabei werde ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung gewahrt, kündigt die Bundesregierung an.