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Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung- 11.09.2014
Berlin: (hib/JBB) Im Jahr 2013 wurde bundesweit insgesamt acht Mal das Abhören von privaten Wohnungen durch die Polizei angeordnet und in sechs Fällen auch gemacht. Das geht aus der Jahresübersicht 2013 zur akustischen Wohnraumüberwachung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz hervor, den die Bundesregierung in Form einer Unterrichtung (18/2495) vorgelegt hat. Laut dem Bericht wurden die acht Abhörmaßnahmen nach Paragraf 100 der Strafprozessordnung in den Bundesländern Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen durchgeführt. In den anderen Bundesländern kam es zu keinem Einsatz. In Hessen wurden aufgrund des Verdachts eines Diebstahls in besonders schwerem Fall Unterrichtsräume einer Polizeibehörde überwacht. Wie im Bericht weiter ausgeführt wird, wurde dieser Fall jedoch nicht in die Jahresübersicht aufgenommen, da es sich dabei nicht um Wohnräume gehandelt hat. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach Artikel 13 Absatz 4 des Grundgesetzes sind im Berichtsjahr 2013 im Zuständigkeitsbereich des Bundes nicht ergriffen worden, ebenso wie Maßnahmen zur Eigensicherung nach Artikel 13 Absatz 5 des Grundgesetzes.