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Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht

Inneres/Antwort- 16.09.2014

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat am 27. August den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde“ beschlossen. Darauf verweist die Regierung in ihrer Antwort (18/2430) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2350). Zu den Einzelheiten nehme sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Stellung, „um den Beratungen über die Gesetzesvorlage nicht vorzugreifen“, heißt es in der Antwort weiter. Die Abgeordneten hatten in der Kleinen Anfrage geschrieben, dass die Bundesregierung laut Medienberichten plane, „die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BDI), Andrea Voßhoff, samt Mitarbeiterstab vom bisher übergeordneten Bundesministerium des Innern (BMI) abzukoppeln und zu einer eigenständigen Bundesbehörde zu erheben“.