Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort- 18.09.2014
Berlin: (hib/ROL) Die Betriebsgenehmigung für den Berliner Forschungsreaktor BER II ist nicht befristet und läuft auch nicht Ende 2019 aus. Gleichwohl hat aber die Betreiberin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin als Aufsichtsbehörde erklärt, den Leistungsbetrieb des Reaktors nicht über das Jahr 2019 hinaus fortsetzen zu wollen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/2507) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2294) hervor.
Die Grünen hatten in ihrer Anfrage auf einen Artikel in der Tageszeitung taz vom 7. Juli 2014 verwiesen. Danach sei der Berliner Forschungsreaktor im November 2013 aus Sicherheitsgründen abgeschaltet worden und seitdem wegen aufwändiger Reparaturarbeiten außer Betrieb.