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Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Aufgaben

Rechtsausschuss

Ob klassische rechtspolitische Gesetzgebung, z. B. im Familien-, Urheber- oder Strafrecht, oder aktuelle Fragen des Schutzes der Verbraucher, z. B. zum Bahnfahren, zu Bankgeschäften oder zur Sicherheit von Vertragsabschlüssen im Internet: Die 39 Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beraten über vielfältige Themen, die alle Bürger betreffen, und erarbeiten grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben. Dabei ist die Ausschussarbeit zunehmend von der EU-Rechts- und Verbraucherschutzpolitik bestimmt, denn weder der Internethandel noch die Kriminalität enden an Deutschlands Grenzen. Der Ausschuss berät ferner über eine Beteiligung des Deutschen Bundestags in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.