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Juristin
Wahlkreis 234 Schwandorf
Gewählt über Landesliste
Bayern
Geboren am 23. Mai 1962 in Schwarzberg; römisch-katholisch.
Gymnasium, Abitur. Studium der Rechtswissenschaften, erstes und zweites juristisches Staatsexamen.
Bundesvorsitzende der Katholischen Landjugendbewegung (KLJB), danach Landesgeschäftsführerin der KLJB Bayern.
Mitglied bei KLJB, BRK, ver.di, Katholischer Frauenbund, AWO, VCD, VdK, KAB, Amnesty International, LBV, Bergwacht, Siedlerbund, im Knappenverein Wölsendorf, Kleintierzüchterverein, Obst- und Gartenbauverein; in verschiedenen Sportvereinen.
Seit 1990 Mitglied der SPD, Ortsvereinsvorsitzende in Wernberg-Köblitz, SPD-Kreisvorsitzende im Landkreis Schwandorf, Unterbezirksvorsitzende Schwandorf-Cham, stellvertretende Vorsitzende des SPD-Bezirks Oberpfalz. Markträtin in Wernberg-Köblitz, Kreisrätin im Landkreis Schwandorf, stellvertretende Landrätin, 1994 bis 2005 Mitglied des Bayerischen Landtags.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Marianne Schieder, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft, Bonn,
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich (bis 24.06.2014)
Landkreis Schwandorf, Schwandorf,
Mitglied des Kreistages
2. Stellv. Landrätin (bis 30.04.2014)
Marktgemeinde Wernberg-Köblitz, Wernberg-Köblitz,
Mitglied des Marktrates
Sparkassenverband Bayern, München,
Mitglied des Beirates für sparkassenpolitische Grundsatzfragen
Zweckverband Sparkasse im Landkreis Schwandorf, Schwandorf,
Mitglied des Verwaltungsrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.