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Der neue Untersuchungsausschuss zu den Ermittlungen des Bundeskriminalamtes im Zusammenhang mit dem Fall um den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) ist am Mittwoch, 2. Juli 2014, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Unter Leitung von Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU/CSU) benannten die Ausschussmitglieder die SPD-Abgeordnete Dr. Eva Högl zur Vorsitzenden des Gremiums. Ihr Stellvertreter ist der CSU-Abgeordnete Michael Frieser.
Der Bundestag hatte unmittelbar davor mit den Stimmen von .... die Einsetzung des Untersuchungsausschusses nach halbstündiger Debatte beschlossen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (18/1948) zu einem Antrag von Abgeordneten der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses (18/1475). Danach besteht der neue Untersuchungsausschuss aus acht Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern.
Er soll dem Parlamentsbeschluss zufolge „bezüglich der aus Kanada im Rahmen der dortigen Operation ,Spade‘ stammenden Daten aus Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und/oder Besitz von Kinder- und Jugendpornografie“ den Gang und die Gründe „für die Dauer des entsprechenden Verfahrens in Deutschland (sogenannte Operation ,Selm‘) beim Bundeskriminalamt (BKA)“ aufklären.
Ebenfalls aufklären soll er laut Beschlussempfehlung das Informationshandeln und die Datenweitergaben zum Fall Edathy „an die Bundesregierung, innerhalb der Bundesregierung, an andere Behörden und an Dritte sowie die Weitergabe dieser Daten durch andere Behörden und Dritte an weitere Personen“.
Als einen weiteren Untersuchungskomplex nennt die Vorlage die „Behandlung des Falles des Beamten des BKA (,X‘), dessen Namen sich unter den übermittelten Daten der Operation ,Spade/Selm‘ befand“.
Unter den zahlreichen Einzelaspekten, die der Bundestag dazu geklärt sehen will, gehört die Frage, ob und gegebenenfalls warum das BKA „nicht darauf hingewirkt hat, dass konkrete Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt wurden (...), bevor mögliche Täter aus der Presse und dem Internet oder von Dritten“ von einem drohenden Ermittlungsverfahren erfahren konnten.
Ferner soll der Ausschuss laut Vorlage unter anderem klären, ob und gegebenenfalls wann und durch wen Edathy von den Ermittlungen und einzelnen Ermittlungsschritten der Staatsanwaltschaft erfahren hat „und ob dafür gegebenenfalls Informationshandeln beziehungsweise Datenweitergaben der Bundesregierung oder einzelner ihrer Mitglieder sowie mögliche Datenweitergaben an Dritte verantwortlich waren“. (sto/02.07.2014)